Stationäre Hilfen, ambulante Hilfen, frühe Hilfen, Hilfen für Menschen mit Migrationshintergrund. Der Bedarf an sozialen Hilfeleistungen ist riesig, Tendenz steigend. Die NBS - Norddeutsche Gesellschaft für Bildung und Soziales hält ein breites Spektrum an sozialen Dienstleistungen in der Kinder- und Jugendhilfe vor, teils hochspezialisiert. Das Ziel verfolgend, Menschen in besonderen Lebenslagen zu unterstützen und zu befähigen, ein möglichst selbstständiges Leben führen zu können. Im Fokus steht die Frage, welche Hilfeleistung entspricht dem jeweiligen Bedarf. Was braucht es, um die Fremdunterbringung eines Kindes, das heißt, die Herausnahme aus der Familie, zu vermeiden. Oft ist ein Bündel von begleitenden ambulanten oder teilstationären Maßnahmen sinnvoll. Ein Mix, der Geld kostet, so dass dringend notwendige und bewährte Unterstützungsangebote aufgrund knapper Haushaltskassen immer häufiger nicht bewilligt werden. Zu teuer. Nicht bezahlbar. Die Konsequenz: Hilfeleistungen, die am eigentlichen Bedarf vorbeigehen oder nicht zu einer nachhaltigen Verbesserung der Situation führen. Das ist nur eine der vielen Herausforderungen, mit der die Kinder- und Jugendhilfe umgehen muss.
Am 05.05.25 besuchte Erik von Malottki, Vertreter im Jugendhilfeausschuss, Kreistagsmitglied, Landratskandidat und zuletzt zuständig für den Bereich Frühe Hilfen im Bundestag die NBS, um sich über die aktuelle Situation in der Kinder- und Jugendhilfe zu informieren. Steffen Jaeckel, Kaufmännischer Vorstand der Unternehmensgruppe Pommersche Diakonie (UGPD), zu welcher die NBS gehört, nutzte den Austausch, um die UGPD mit ihren vielen Angeboten als einen der größten Arbeitgeber im sozialen Bereich in Vorpommern vorzustellen. Soziale Dienstleistungen können nur in dem Umfang in der entsprechenden Qualität erbracht werden, wie die Refinanzierung durch die in der Regel öffentlichen Leistungsträger sichergestellt wird. Denn der tatsächlich Hilfebedarf auf der einen Seite und die Finanzierbarkeit auf der anderen Seite stehen in einem nie da gewesenen Spannungsverhältnis, welches insbesondere die Jugendhilfe vor große wirtschaftliche Schwierigkeiten stellt.
Die Entbürokratisierung von Kostensatzverhandlungen und die Vermeidung von Schiedsstellenverfahren wären dabei wichtige Meilensteine. Heike Bondeur, Bereichsgeschäftsführung der NBS, unterstrich diese Forderungen mit anschaulichen Beispielen aus der gelebten Praxis. So hat ein Minderjähriger in einem stationären Setting beispielsweise keinen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, bekommt gleichzeitig aber einen Barbetrag, der nicht kostendeckend ist. In der Folge erfahren die betreffenden Minderjährigen einen Ausschluss von Aktivitäten, wie dem Sportverein, weil eine Finanzierung nicht möglich ist.
Projektkoordinatorin Kristina Gierke knüpfte hier mit der Problematik der Finanzierung der Frühen Hilfen an. So musste die NBS mit diesem Angebot bereits aus einer Region weichen, weil schlichtweg eine Refinanzierung staatlicherseits nicht möglich ist. Dabei ist die Kinder- und Jugendhilfe kein Nice-to-have-Bereich, sondern eine staatliche Pflichtaufgabe, ein gesamtgesellschaftlicher Auftrag. Denn nur wenn Menschen mit einem Hilfebedarf in ihren Kompetenzen gestärkt werden, können sie dazu befähigt werden, sich langfristig selbstständig den alltäglichen Herausforderungen zu stellen. Von daher ist es wichtig, dass Politik versteht, dass das kostengünstigste Hilfsangebot nicht zwingend das beste sein muss. Es bedarf vielmehr Investitionen, z.B. in eine auskömmliche Anzahl von Fachleistungsstunden, um langfristig den Hilfebedürftigen aus dem Hilfesystem zu begleiten und damit weitere Folgekosten für die Gesellschaft zu vermeiden.
Am Ende eines regen Austausches bestand zwischen Erik von Malottki und der NBS Einigkeit darüber, dass es auf politischer Ebene eine bessere und regelmäßigere Abstimmung mit den Leistungserbringern geben sollte, um Bedarfe anzuzeigen und sich darüber zu verständigen, was auf kommunaler Ebene getan werden kann, um die Zusammenarbeit zwischen allen Akteuren zu verbessern und insbesondere für die betroffenen Kinder und Jugendliche bedarfsgerechte Hilfen zu ermöglichen.