Betreutes Einzelwohnen


Jugendliche und junge Erwachsene, die bereits einen hohen Grad an Selbständigkeit erlangt haben, können in der eigenen Wohnung über Fachleistungsstunden betreut werden.

Bei Minderjährigen kann die Wohnung über den Träger angemietet werden und geht bei Volljährigkeit an den Bewohner über. Volljährige mieten die Wohnung selbst an.

Die BetreuerInnen stehen zur Seite bei der Organisation des eigenen Haushalts und bei der Finanzplanung, unterstützen bei Ämter- und Behördengängen, in Belangen von Schule und Ausbildung sowie bei persönlichen Fragen. Entsprechend der weiteren Verselbständigung wird die Betreuung fort laufend reduziert bis zur Einstellung.

In diesem Rahmen ist auch betreutes Mutter-Kind-Wohnen möglich.