Projekte

Kinderrechte in den Erziehungshilfen - ein Projekt der NBS mit dem ifW und der IGFH

Die Beteiligung der jungen Menschen im Kontext stationärer Hilfen zur Erziehung ist ein wesentliches Qualitätsmerkmal der Heimerziehung. Auch jüngste Untersuchungen belegen eindrücklich: je stärker sich junge Menschen einbezogen, beteiligt und handlungsfähig fühlen, desto positiver schätzen sie ihre Lebenssituation ein und desto erfolgreicher ist der Verlauf der Hilfe. Es ist also nicht nur ein gesetzlich geregeltes Erfordernis, sondern auch ein höchst sinnvolles und anzustrebendes Ziel, Kinder und Jugendliche wie auch Eltern aktive Beteiligung zu ermöglichen und dies als grundsätzlichen Arbeitsansatz im Rahmen von Jugendhilfe zu begreifen.  

Die NBS beteiligte sich 2013-2016 an einem Landesmodellprojekt zum Beteiligungs- und Beschwerdemanagement in den Hilfen zur Erziehung.

Durch das Projekt mit dem Landesministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales MV, der Internationalen Gesellschaft für Erziehung und der Hochschule Neubrandenburg wurde das Bewusstsein für das Beteiligungsthema bei Fach- und Leitungskräften gestärkt sowie bestehende Partizipationsansätze in einzelnen Einrichtungen gefördert, neu entwickelt und strukturell verankert.

Zum anderen wurden für die jungen Menschen in der Heimerziehung einrichtungsbezogen und auch einrichtungsübergreifend Beteiligungsoptionen eröffnet.

Folgendes wurde u.a. mithilfe dieses Projektes umgesetzt:

  • Beteiligung- und Beschwerdemanagement ist Teil der Konzeption einer jeden Einrichtung und wird auch praktisch gelebt.
  • Die Kinder und Jugendlichen erhalten bei Ihrem Einzug ein "Willkommensheft", welches Sie über Ihre Recht und Pflichten informiert sowie die jeweiligen Ansprechpartner benennt, die für ihre Wünsche und Sorgen ein offenes Ohr haben.
  • Es wurden Beteiligungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten in den stationären Erziehungshilfen in M-V entwickelt und modellhaft erprobt werden. So wurde u.a. ein Jugendparlament gegründet, in welchem die Kinder und Jugendlichen aus den Einrichtungen aktiv mitwirken können, wenn es z.B. um Organisation von Festen und die Umsetzung von Wünschen geht.
  • Vor dem Hintergrund vorhandener Beteiligungsmöglichkeiten ist der Aufbau von Beschwerdeverfahren modellhaft auszugestalten und unterschiedliche Formen des Beschwerdemanagements auf ihre Eignung für die jeweiligen konkreten Rahmenbedingungen in der Einrichtung und im Verlauf der konkreten Hilfe hin zu überprüfen (gruppenbezogene Betreuungssettings, Kleinsteinrichtungen, familienähnliche Betreuungssettings).

 

 

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