Der Träger realisiert ambulante, teilstationäre und stationäre Leistungen nach dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) und dem SGB IX (Eingliederungshilfe).
Die Standorte erstrecken sich über den Landkreis Vorpommern-Greifswald, die Universitäts- und Hansestadt Greifswald sowie die Hansestadt Stralsund. Die Geschäftsstelle mit der Leitung und Verwaltung befindet sich im Puschkinring 22a in 17491 Greifswald.
Zwölf stationäre Einrichtungen mit derzeit mehr als 240 Plätzen auf der Grundlage der §§ 27, 34, 35 a und 41 SGB VIII sind dezentral in Anklam, Greifswald, Gützkow, Hinrichshagen, Schlatkow, Klein Bünzow und Stralsund angesiedelt. Unterschiedliche konzeptionelle Ansätze, wie z.B. heilpädagogische oder integrative Orientierung, Mädchen- und Jungenwohngruppen, tragen individuellen Ansprüchen Rechnung. Viele der Wohngruppen haben direkt angeschlossene Trainingswohnungen, in denen ältere Jugendliche unter sehr realistischen Bedingungen, aber mit intensiver Begleitung und Unterstützung verselbständigt werden können, bevor sie in eine ambulant betreute Wohnform wechseln.
Eine Einrichtung ist im Bereich der Eingliederungshilfe mit dem Schwerpunkt "Intelligenzminderung" (SGB IX und XII) tätig und befindet sich in Bandelin (für Kinder und Jugendliche).
Jugendhilfezentren mit einem besonderen gemeinsamen Profil sind das "Heilpädagogische Zentrum Schlatkow" mit integriertem Therapiezentrum, das "Jugendhilfezentrum Strelahaus" in enger Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie und der dort angesiedelten Klinikschule sowie das "Jugendhilfezentrum Am Brandteichgraben", welches zusätzlich zu einer Wohngruppe und einem Betreuten Wohnen eine Jugendschutzstelle beheimatet.
Betreutes Wohnen auf der Grundlage der §§ 27 ff SGB VIII in Verbindung mit den §§ 13, 30, 34, 35 a und 41 bieten wir an in verschiedenen an Wohngruppen angebundenen Trainingswohnungen, in der betreuten Wohngemeinschaft in Stralsund sowie in betreuten Appartements in Greifswald. Hier kann auch eine Unterbringung nach SGB IX und XII sowie nach §§ 97 und 10 SGB III erfolgen.
Unbegleitete (minderjährige) Ausländer werden in einer Clearingstelle (12 Plätze) betreut.
Ambulante Hilfen werden von den Standorten Anklam, Wolgast und Greifswald aus im gesamten Verbreitungsgebiet auf der Grundlage der §§ 13, 27, 30, 31, 35, 35 a und 41 SGB VIII durchgeführt.
Eine Tagesgruppe nach § 32 SGB VIII für 8 Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 14 Jahren befindet sich in Jarmen. Im Rahmen einer Einzelfallvereinbarung ist auch eine Aufnahme nach SGB IX und XII möglich.
Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder nach § 19 SGB VIII organisieren wir bzgl. Standort und Rahmenbedingungen nach den individuellen Erfordernissen.
Die Erziehungs- und Jugendberatungsstelle als Angebot nach den §§ 16, 17, 28 und 41 SGB VIII befindet sich in Wolgast mit einer Außenstelle in Lassan.
Die arbeitspädagogischen Trainingsmaßnahmen werden in Greifswald und Stralsund realisiert in enger Kooperation mit dem BerufsBildungsWerk Greifswald.
Unser Angebot orientiert sich an den aktuellen Bedarfen. In enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Kostenträgern reagieren wir flexibel auf neue Erfordernisse.
Unsere freien Plätze finden Sie auch auf dem Jugendhilfeportal Soziales im Netz unter www.freiplatzmeldungen.de.
Im Zentrum der diesjährigen Fachtagung der Norddeutschen Gesellschaft für Bildung und Soziales (NBS) stand das neue Kinder- und ...